Herstellererklärung für die Hardware der Scanner OneShot und Hottscan
Allgemeines
1.1 Die vorliegende Herstellererklärung / Gewährleistungsregelung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
1.2 Soweit nachfolgend von Gewährleistung die Rede ist, sind ausschließlich die gesetzlichen Mängelrechte gemeint, soweit diese zulässig beschränkt oder konkretisiert werden.
1.3 Zwingende gesetzliche Vorschriften sowie Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
2. Gewährleistungserklärung für Hardware
2.1 Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
2.2 Soweit § 377 HGB Anwendung findet, setzen Gewährleistungsansprüche die ordnungsgemäße Erfüllung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht voraus.
2.3 Die Gewährleistung gilt nur für den ursprünglichen Endabnehmer („Unternehmer“) und kann bei Wiederverkauf nicht weiter übertragen werden.
2.4 Der Hersteller gewährleistet, dass die Scanner HottScan und/oder OneShot bei bestimmungsgemäßem Gebrauch frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.
2.5 Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei unsachgemäßer Nutzung, Überbeanspruchung oder Missachtung von Betriebs- und Wartungshinweisen. Dies gilt insbesondere bei extremer und/oder ständiger Anwendung.
2.6 Der Hersteller verpflichtet sich im Rahmen des Gewährleistungszeitraumes dazu, welche mit nachgewiesenem Kaufdatum beginnt, den fehlerhaften Scanner oder die betroffenen Teile des Scanners zu reparieren oder durch einen neuen Scanner zu ersetzen. Der Gewährleistungszeitraum verlängert oder verändert sich nicht nach Versendung des reparierten oder des Austauschgeräts.
2.7 Der ersetzte Scanner oder die ersetzten Teile des Scanners gehen in das Eigentum der HottScan GmbH über.
2.8 Ausgeschlossen von der Gewährleistungserklärung sind Verbrauchsmaterialien oder Verschleißteile (z.B. Sicherungen, Batterien, Kondensatoren und USB- Sticks). Ebenfalls von der Garantieerklärung ausgeschlossen sind Produkte und/oder Zubehör von Drittanbietern.
2.9 Die Gewährleistungserklärung verliert ihre Gültigkeit, wenn der Scanner mit anderem Zubehör als dem der HottScan GmbH gelieferten Originalzubehör installiert oder betrieben wird.
3. Gewährleistungserklärung für die Firmware der Scanner OneShot und HottScan
3.1 Soweit Firmware für die Grundfunktion des Geräts erforderlich ist, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
3.2 Nicht umfasst sind Anwendungssoftware, cloudbasierte Dienste oder die Software Dritter.
4. Inanspruchnahme der Gewährleistung
4.1 Gewährleistungsansprüche sind innerhalb der Gewährleistungsfrist gegenüber der HottScan GmbH geltend zu machen.
4.2 Dazu hat die Kontaktaufnahme des Kunden über den Helpdesk in der Anwendung HottScan Modellierer elektronisch zu erfolgen. Darin ist sowohl ein datierter Kaufbeleg als auch eine Beschreibung des Defektes zu hinterlegen.
4.3 Die HottScan GmbH ist nicht leistungspflichtig, wenn sie Geräte erhält, für die kein Gewährleistungsanspruch genehmigt wurde. Die HottScan GmbH ist in diesem Fall berechtigt, diese Geräte an den Kunden zu retournieren und dem Kunden die anfallenden Versandkosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat für eine transportsichere Verpackung zu sorgen. Soweit die HottScan GmbH den Transport organisiert, haftet sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
4.4 Der reparierte oder ersetzte Scanner wird in einer angemessenen Frist an den Kunden retourniert. Die Versandkosten, die durch den gewählten Versender der HottScan GmbH entstehen werden durch den Kunden übernommen. Die HottScan GmbH haftet nicht für Transportschäden. Den jeweiligen Erfüllungsort legt die HottScan GmbH nach eigenem Ermessen fest.
5. Ausschließlichkeit der Gewährleistungserklärung
5.1 Bei einem Gewährleistungsfall leitet sich der Anspruch des Kunden ausschließlich aus der vorher genannten Gewährleistungserklärung ab. Andere Bedingungen, Bestimmungen oder Garantien einschließlich derer die sich auf marktübliche Qualität, Eignung für einen bestimmten Einsatz, zufriedenstellende Qualität, Beachtung der Rechte Dritter, etwaige Zusicherungen hinsichtlich des Gebrauchs oder Kompatibilität des Scanners mit bestimmten Softwareanwendungen des Kunden genutzt werden kann und keine Schäden an der Ausrüstung oder Datenlage des Kunden verursacht und „problemlos genutzt werden kann“ beziehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5.2 Keine Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung, nicht autorisierte Reparaturen, äußere Einwirkungen oder gewöhnlichen Verschleiß. Physische Schäden oder Fehlfunktionen, die sich aus dem Gebrauch des Geräts mit externen Geräten ergeben deckt diese Garantie nicht ab.
Version 05/2026